64. Aktionstag „Nachgefragt: Staatliches Siegel kurz erklärt“

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Öko-Kennzeichen sind im Umlauf, die es den Konsument erschweren, den Überblick zu behalten. Am 64. Aktionstag „Nachgefragt: Staatliches Siegel kurz erklärt“ stellen wir euch ein weiteres Siegel vor, das Bio-Produkte und Lebensmittel nach der EG-Öko-Verordnung kennzeichnet. Das staatliche Siegel in Form eines sechseckigen Logos wurde im September 2001 ins Leben gerufen. Das bekannte Öko-Kennzeichen darf nach Anmeldung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auch weiterhin zusammen mit dem seit 2012 verpflichtenden EU-Bio-Siegel genutzt werden (siehe unser Aktionstag 62). Ziel des Labels ist es, die biologische Landwirtschaft mithilfe von klar definierten Regeln zu fördern. Jeder Labelnehmer wird jährlich von einer unabhängigen und staatlich anerkannten Kontrollstelle kontrolliert.

Die Kriterien für die Produkte sind unter anderem:
• Sie müssen ohne den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln erzeugt sein.
• Sie dürfen nicht mit Hilfe von leicht löslichen mineralischen Düngern erzeugt werden.
• Sie dürfen keine Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Farbstoffe und Emulgatoren enthalten.
• Ebenso gilt: Gentechnik oder chemische Vorbehandlung sind ausgeschlossen.

Weitere Infos zum staatlichen Siegel sind nachzulesen unter: https://www.bmel.de/ und https://utopia.de/siegel/bio-siegel-deutschland/.

Und wer sich über über regionale, nachhaltige Erzeugnisse und zum Bio-Vollsortiment von Ecofit informieren möchte, dazu gibt’s mehr hier.